

Von: GRÜNE (14.4.2026)
Nach einer bereits erfolgten Wahlwiederholung und deren anschließender Anfechtung hat der Verfassungsgerichtshof nun endgültig entschieden: Die Gemeinderatswahl in Gablitz muss nicht noch einmal wiederholt werden. In seiner Sitzung im März stellte das Höchstgericht zwar erneut teilweise Formfehler fest, diese waren jedoch nicht wahlentscheidend – das Wahlergebnis bleibt somit bestehen.
Ausgangspunkt war die ursprüngliche Gemeinderatswahl im Jänner 2025, bei der Verfahrensfehler festgestellt wurden und die in weiterer Folge zu einer Wahlwiederholung im Mai führten. Auch diese Wiederholung wurde angefochten, weshalb sich der Verfassungsgerichtshof nun mit dem Fall befassen musste.
Die Grünen Gablitz begrüßen die nun vorliegende Entscheidung, die für Klarheit sorgt und den Blick wieder nach vorne richtet. „Für uns bedeutet diese Entscheidung vor allem eines: Wir können uns weiterhin mit vollem Einsatz und klarem Fokus der konkreten Arbeit für Gablitz widmen und uns um die Anliegen der Menschen vor Ort kümmern. Für Umwelt, Soziales und Transparenz bleibt genug zu tun“, betont Gina Wörgötter von den Grünen Gablitz.
Gleichzeitig unterstreicht die Entscheidung die Notwendigkeit, als Gemeinde zukünftige Wahlen noch sorgfältiger vorzubereiten. „Es sollte eine wichtige Lehre sein, dass für kommende Wahlen ausreichend Zeit und entsprechende Ressourcen für eine rechtlich einwandfreie Organisation eingeplant werden. Fehler müssen von Anfang an vermieden werden – auch im Sinne der Wählerinnen und Wähler, damit nur einmal gewählt werden muss“, so Wörgötter weiter. „Denn in einer Demokratie müssen Wahlen korrekt, transparent und nachvollziehbar ablaufen – genau das muss in Zukunft oberste Priorität haben.“