Partei
Von: Fritzi Weiss (16.10.2015)
Der Prüfungsausschuss hat gemäß der Gemeindeordnung die Berechtigung jegliche Gebarung der Kommunalverwaltung zu prüfen. Die Mitglieder dieses Ausschusses dürfen keine Geschäftsführenden GemeinderätInnen sein oder andere Funktionen, wie zum Beispiel BürgermeisterIn oder VizebürgermeisterIn bekleiden. Seit der letzten Gemeinderatswahl ist auch die Grüne Liste Gablitz im Prüfungsausschuss vertreten.
Bei der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses im September wurden unter anderem der Bauhof besichtigt und überprüft. Hier wurde festgestellt, dass die Baufirma Pittel und Brausewetter im Freibereich, neben der Abfallsammlung, eine Lager- und Abstellflache im Ausmas von ca. 30m2 offenbar konsenslos nutzt. Eine Vereinbarung oder ein Vertrag mit der Gemeinde konnte nicht vorgelegt werden, über einen solchen war auch bei den Mitgliedern des Prüfungsausschusses und anwesenden GemeindemitarbeiterInnen nichts bekannt. Womit die Frage offenbleibt wer da wem, was und warum gestattet hat?
Auch ein weiterer Punkt, der in dieser Sitzung behandelt wurde, hatte das Thema vertragsloser Nutzungen zum Inhalt. In diesem Fall betrifft das öffentliche Flächen, meist Grünflächen, welche an private Garten angrenzen, bei denen die Gemeinde Gablitz Grundeigentümerin ist und daher die volle Haftung hat. Die GRUNE Liste Gablitz hat das Thema in den letzten Jahren bereits mehrmals eingebracht und diskutiert. Bis heute weiß die Gemeinde nicht einmal genau, wo und wie groß diese Flächen sind, die da, meist für Pflanzungen, aber auch Steinabgrenzungen, fremdgenutzt werden.
Von Seiten des Prüfungsausschusses wurde eine dringende Bearbeitung und die Herstellung konsensgemäßer Zustände empfohlen. Musterverträge des Landes Niederosterreich gäbe es durchaus.
Ein Thema waren auch die Grund- und Verkehrsflachen der Gemeinde Gablitz, welche durch den schlichten Hinweis auf einem Taferl aus der winterlichen Betreuung ausgenommen werden. Meist sind das Fußwege und innere Erschließungen in den Siedlungen, die wichtige Querverbindungen sind. Deren Nichtbetreuung ist bei entsprechender Witterung eine schwere Behinderung und Gefahrdung für kleine und große Menschen, die umweltfreundlich und hier bei Schnee und Eis auch besser geschützt unterwegs sind, als auf steilen Straßen ohne Gehsteigen. Auch hier ist die Haftungsfrage ungeklärt.
Überprüft wurden weiters die Vertragsverhältnisse geringfügig beschäftigter Personen bei der Gemeinde Gablitz. Solche gibt es als FerialpraktikantInnen im Gemeindeamt, KassenwartInnen im Bad und auf dem Bauhof. Interessant dabei ist vor allem, dass die weiblichen Beschäftigten im Bad mit einen Stundenlohn von EUR 5,50 bezahlt werden, die männlichen Bediensteten am Bauhof aber EUR 7,50/h bekommen.
In der Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2015 nach Verlesung des Prüfberichtes hielt der Bürgermeister eine Stellungnahme zu allen Punkten für entbehrlich.