Zeitungs-Archiv
Von: Gottfried Lamers (15.3.2016)
Zumindest dem Gesetz nach. Und um gleich mögliche JammererInnen einzudämmen: Das kam nicht überraschend!
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ist seit 10 Jahren bereits in Kraft und alle – Behörden, Gewerbetreibende, Vereine, etc. – hatten eben bis 31. 12. 2015 Zeit dieses Gesetz auch umzusetzen. Aber was eine/n nicht unmittelbar selber betrifft, schieben viele bis zum letztmöglichen Zeitpunkt hinaus. Aber betrifft es eine/n selbst wirklich nicht? Barrierefreiheit heißt nicht nur die Rücksichtnahme auf RollstuhlfahrerInnen – auch wenn wir vor allem das damit verbinden. Tatsächlich macht diese Gruppe nur ca. 4% der vom Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz betroffenen Menschen in Österreich. Barrieren gibt es jedoch weit mehr als nur fehlende Rollstuhlrampen. Wir alle werden älter. Wir sehen schlechter, hören schlechter, verstehen schwerer und bewegen uns anders. Von Barrierefreiheit profitieren daher nicht nur wenige, sondern eben wir alle!
Im Jahr 2009 fand in Gablitz eine Begehung unter dem Titel „Gablitz barrierefrei“ statt. Einige der damals beanstandeten Punkte wurden bis heute nicht umgesetzt, einige neue sind dazugekommen. Hier eine Auflistung die zu mehr Barrierefreiheit und somit auch zu besserer Zugänglichkeit für alle im Ort führen würde:
* BEHINDERTENPARKPLATZ GEMEINDEAMT Der Behindertenparkplatz ist nicht wie vorgesehen als nächster an der Eingangstür gelegen. Der untere Eingangsbereich wird oft durch parkende Fahrzeuge verstellt, ist sehr beengt und die Türen zum Untergeschoß des Gemeindeamtes sind nur schwer zu öffnen.
* GEHSTEIGE Es gibt immer noch Gehsteige, die entweder massiv durch Straßenlaternen und/oder diverse Verkehrs- und Hinweistafeln eingeengt oder sogar gänzlich versperrt sind und unpassierbar werden. Derartige Bereiche und Engstellen sollten umgehend beseitigt werden, damit ein ungehindertes Befahren und Begehen der Gehsteige möglich wird. Die ideale Breite von Gehwegen liegt bei mindestens 150 cm.
* APOTHEKE Für die Apotheke ist immer noch kein Behindertenparkplatz vorhanden. Der Parkbereich direkt vor der Apotheke könnte ohne großen Aufwand als Behindertenparkplatz gekennzeichnet werden.
* LINZERSTRASSE An der Linzerstraße gibt es noch immer gefährliche Straßenüberquerungen. Auf Höhe des Schwimmbads/Kindergartens Lefnärgasse wäre ein Zebrastreifen sinnvoll, da die Fahrzeuge an dieser Straße mit hoher Geschwindigkeit fahren und ein sicheres Überqueren nur schwer möglich ist. Generell sollten vermehrt auch bei Ampeln akustische Signale umgesetzt und etwaige Straßenkanten entfernt werden.
* BUSHALTESTELLEN Alle Bushaltestellen sollten nochmals überprüft und so adaptiert werden, dass keine Kanten den Zugang erschweren. Die Informationstafeln für den Busfahrplan sind zu hoch montiert, die Schrift der Fahrpläne selbst ist zu klein, meist nur unzureichend beleuchtet und kann so nur schlecht abgelesen werden. Informationen wie zum Beispiel die Abfahrtszeiten sollten außerdem nach Möglichkeit größer dargestellt werden, damit auch Menschen mit Sehschwächen diese leichter erfassen können. Ein einfach lesbarer Busplan vom Gemeindeamt bis nach Hütteldorf steht auf www.gablitz.gruene.at zur Verfügung.
* HOMEPAGE DER MARKTGEMEINDE GABLITZ Die Homepage der Gemeinde Gablitz ist wenig übersichtlich und beinhaltet anstatt konkreten Informationen oft ausschließlich Verweise auf externe Seiten. Die vielfachen Unterpunkte erschweren das Verschaffen eines Überblicks.
* GEWERBETREIBENDE Nicht alle Gablitzer Gewerbetreibende, wie auch die Poststelle, welche nunmehr im Kaufhaus im Ort untergebracht ist, haben in der Übergangsfrist für einen barrierefreien Zugang gesorgt. Um Schlichtungsverfahren zu vermeiden und für Barrierefreiheit zu sorgen, gibt es hier daher noch dringenden Informations- und Handlungsbedarf.