DIE GRÜNEN GABLITZ

Aufsichtsbeschwerde wegen Ortszentrum

Von: Gottfried Lamers (4.2.2022)

Die GRÜNE Liste Gablitz hat in den letzten Wochen alles versucht, um über die vorgelegten Pläne zum Ortszentrum zu diskutieren. Nachdem aber ÖVP, SPÖ und FPÖ abgelehnt haben eine Sondersitzung abzuhalten, wendet sich die GRÜNE Liste Gablitz nun mit ihren rechtlichen Bedenken in einer Aufsichtsbeschwerde direkt an das Amt der NÖ Landesregierung.

Konkret geht es um den Raumordnungsver­trag, der vom Gablitzer Gemeinderat 2019 mehrheitlich beschlossen wurde. “Im Vertrag mit der Kongregation wurden Vereinbarungen getroffen, was die Gemeinde im Gegenzug zur Umwidmung in Bauland bekommt: eine Fläche für eine Mehrzweckhalle und einen Hauptplatz. Dieser Vertrag wurde im Auftrag des Gemeinderates vom Bürgermeister abgeschlossen und unterschrieben. Der Gemeinderat hat in einem weiteren Beschluss die darin geforderte Konkretisierung vorgenommen und 2.000m² Pachtfläche für die Gemeinde definiert. Im vorgestellten Entwurf des Ortszentrums ist nun aber weder der Hauptplatz noch die Fläche für die Mehrzweckhalle im beschlossenen Ausmaß vorgesehen”, erläutert DI Gottfried Lamers, Fraktionssprecher der GRÜNEN Liste Gablitz, das Problem.

Das Brisante dabei: einen Beschluss des Gemeinderats zur Abänderung des Vertrags bzw. eine Diskussion zu den geänderten Umständen gab es nie. “Es hat daher den Anschein, als wäre der beschlossene Raumordnungsvertrag entweder nicht korrekt eingehalten worden oder ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat abgeändert worden”, unterstreicht Lamers. “Das vom Bürgermeister präsentierte Projekt weicht von der Beschlussfassung stark ab: Es wird keine Mehrzweckhalle geben und auch der Hauptplatz fällt deutlich kleiner aus. Eine stichhaltige Begründung für diese Abweichungen vom Vertrag gibt es bislang aber nicht. Hier gibt es großen Aufklärungsbedarf! Insbesondere da auch klar geregelt ist, dass wir die uns zu verpachtende Fläche nicht sofort bebauen müssten.”

Die Grüne Liste hat sich daher nun an das Amt der NÖ Landesregierung gewandt, um die Rechtmäßigkeit der Vorgänge von der Aufsichtsbehörde prüfen zu lassen.


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