Zeitungs-Archiv
Von: Florian Ladenstein (18.5.2020)
„Wie viele von uns, schätze auch ich – als frisch gewählter geschäftsführender Gemeinderat für Natur- und Klimaschutz, das vielfältige Pflanzenreichtum, das wir in und um Gablitz durch den Wienerwald genießen dürfen. Diese Vielfalt sollten wir jedoch nicht als selbstverständlich ansehen, denn von der Klimakrise bis hin zu veränderten Landnutzungen und verschiedensten Eingriffen gibt es zahlreiche Bedrohungen. Daher ist es mir ein großes Anliegen, dass wir gemeinsam Schritte setzen, damit auch zukünftige Generationen noch Teil dieser diversen Natur sein können“, so Geschäftsführender Gemeinderat Florian Ladenstein (GRÜNE Liste Gablitz). Derzeit nur ein einziges Naturdenkmal
Während es in vielen anderen Gemeinden Österreichs bereits zahlreiche Naturdenkmäler gibt, findet sich in Gablitz aktuell nur ein einziger Dirndlstrauch in Hochbuch, der vom Land Niederösterreich als Naturdenkmal angeführt wird. „Ich bin aber überzeugt davon, dass es eigentlich weitaus mehr schützenswerte Naturgebilde in Gablitz gibt. Gerade weil durch die Corona-Krise aktuell viele Menschen vermehrt alleine im Freien unterwegs sind, würde ich alle Gablitzer_innen gerne dazu motivieren, Ihr Mobiltelefon bei ihren Spaziergängen mitzunehmen und nach möglichen Naturdenkmälern Ausschau zu halten“, so Ladenstein.
Wer ein Naturgebilde entdeckt, kann folgendermaßen vorgehen:
Die so eingelangten Vorschläge werden dann in der nächsten Sitzung des Naturschutzausschusses besprochen und nach einer ersten Prüfung anschließend bei der Landesbehörde eingereicht.
Was ist eigentlich ein Naturdenkmal? Das sind laut Gesetz Naturgebilde, die sich durch ihre Eigenart, Seltenheit oder besondere Ausstattung auszeichnen, der Landschaft ein besonderes Gepräge verleihen oder die eine besondere wissenschaftliche oder kulturhistorische Bedeutung haben. Zum Naturdenkmal können daher insbesondere Klammen, Schluchten, Wasserfälle, Quellen, Bäume, Hecken, Alleen, Baum- oder Gehölzgruppen, seltene Lebensräume, Bestände seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, Felsbildungen, erdgeschichtliche Aufschlüsse oder Erscheinungsformen, fossile Tier- oder Pflanzenvorkommen sowie Fundorte seltener Gesteine oder Mineralien erklärt werden. An einem Naturdenkmal dürfen keine Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden, die nicht zum Schutz oder der Pflege des Naturdenkmals dienen.