DIE GRÜNEN GABLITZ

Holt Euch Euer Wahlrecht zurück!

Von: Gottfried Lamers (1.12.2017)

Zwei Drittel der Menschen, die in Niederösterreich einen Zweitwohnsitz haben, wurde womöglich das Wahlrecht entzogen. In Gablitz dürften über 100 Personen aus dem WählerInnenver­zeichnis gestrichen worden sein! Die Grünen zeigen den Weg der Reklamation auf.

„Wer in Gablitz einen Zweitwohnsitz hat und die Politik in Niederösterreich aktiv mitgestalten – also auch wählen – möchte, sollte sich jetzt schlau machen, ob ihm oder ihr das Wahlrecht nicht aberkannt wurde. Falls ja, empfehlen wir allen: Holt Euch Euer Wahlrecht zurück und reklamiert Euch wieder ins WählerInnenver­zeichnis“, so Gottfried Lamers, von der Grünen Liste Gablitz.

Hintergrund des grünen Appells: Vor den Sommerferien hat die ÖVP per Gesetz eine neue Regelung für Zweitwohnsitze­rInnen eingeführt. Über die Sommermonate wurden alle Zweitwohnsitze­rInnen seitens der Gemeinden angeschrieben. Auf den unterschiedlichsten Wegen (eingeschrieben oder nicht eingeschrieben, Sendung an Hauptwohnsitz/Sen­dung an Nebenwohnsitz, etc.) erhielten die Menschen ein Wählerevidenzblatt zum Ausfüllen. Auf Basis des ausgefüllten Formulars, das Aufschluss über die „Qualität des Zweitwohnsitzes“ geben soll, haben die BürgermeisterInnen (meist im Alleingang laut Gesetz) entschieden, ob auch Wahlrecht zuerkannt wird oder nicht. „Die Vorgaben seitens des Landes waren dürftig. Das ganze Gesetz juristisch nicht durchdacht. Der Verwaltungsaufwand enorm“, so Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen NÖ zusammenfassend.

Nun steht fest: Zwei Drittel der NÖ Zweitwohnsitze­rInnen haben kein Wahlrecht mehr. „Das ist keine Kleinigkeit. Diese Anzahl ist wahlentscheidend“, so Krismer, die schon im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses mutmaßte, dass diese Regelung einzig dem Machterhalt der ÖVP dient. Lamers bestätigt: auch in Gablitz wurden über 100 Zweitwohnsit­zerInnen aus der Wählerevidenz gestrichen.

Mehrfach haben die Grünen auf Landesebene auf Reparatur des Gesetzes gedrängt, weil es so große Schwächen aufweist, dass einer Wahlanfechtung Tür und Tor geöffnet sind. Die unterschiedliche Vorgehensweise zur Umsetzung des ÖVP-Gesetzes auf Gemeindeebene ist dabei nur ein möglicher Anfechtungsgrund.

Gottfried Lamers ist sich sicher, dass vielen Zweitwohnsitze­rInnen die Tragweite des ÖVP-Gesetzes nicht bewusst war und appelliert daher nun an alle BürgerInnen, die in NÖ einen Zweitwohnsitz angemeldet haben, sich am Gemeindeamt wieder in das WählerInnenver­zeichnis hinein zu reklamieren. Die Frist dafür endet am 10. Dezember. „Es geht um nicht weniger als das persönliche Wahlrecht. Das sollte man nicht leichtfertig an der Landesgrenze abgeben, wenn es einem zusteht“, so Lamers.


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